
Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsabbruch
Gut informiert Entscheidungen treffen!
In vielen Fällen ist eine Schwangerschaft ein Grund zur Freude. Eine ungeplante oder unerwünschte Schwangerschaft kann jedoch Unsicherheiten auslösen und zu einem persönlichen Konflikt führen, bei dem man oft nicht weiß, wie es weitergehen soll. Eventuell erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch, bei dem Sie eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, wie z.B. donum vitae Köln, aufsuchen müssen.
Abbrüche können bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis durchgeführt werden. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage Bedenkzeit liegen.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- wenn Sie sich durch eine ungeplante Schwangerschaft überfordert oder alleingelassen fühlen und sich fragen, ob Sie sich ein Kind zutrauen
- wenn es unterschiedliche Meinungen in Ihrer Partnerschaft oder Familie gibt, die Sie beschäftigen
- wenn Ihre berufliche Situation gefährdet ist und Sie Unterstützung brauchen
- wenn Sie finanzielle und soziale Beratung benötigen
- wenn Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken und mehr darüber erfahren möchten
Zur Beratung können Sie gerne Ihren Partner oder ihre Partnerin oder eine andere Begleitperson mitbringen. Unsere Beratung ist ergebnisoffen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben nach §219 StGB. Wir unterstützen Sie dabei, eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen, die Ihre Situation und das Recht des ungeborenen Kindes in den Blick nimmt. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen. Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht und bieten Ihnen eine anonyme Beratung an. Einzig für das Ausfüllen des Beratungsscheins benötigen wir Ihren Namen von einem gültigen Ausweisdokument. Die Beratung ist für Sie kostenlos, und Sie erhalten im Anschluss die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung gemäß §219 StGB.
Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation
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Eine Ärztin oderein Arzt kann eine medizinische Indikation stellen, „wenn der Abbruch der Schwangerschaft (…) angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und diese Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann“ (§ 218a Absatz 2 StGB). Die Ärztin oder der Arzt ist verpflichtet, die Schwangere auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hinzuweisen und ihr diese im Einvernehmen anzubieten. Die Schwangere muss nach einer Bedenkzeit von mindestens drei Tagen gegenüber der Ärztin oder dem Arzt bestätigen, dass sie eine solche Beratung in Anspruch genommen oder darauf verzichtet hat. Erst danach kann die medizinische Indikation gestellt werden. Ab der 13. Schwangerschaftswoche erfolgt der Schwangerschaftsabbruch in der Regel durch einen künstlich eingeleiteten Geburtsvorgang.
Beratungsangebot bei kriminologischer Indikation
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Eine Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Mißbrauchs bedeutet für die Betroffene eine außergewöhnliche psychische und physische Belastung. Diese sogenannte kriminologische Indikation wird von einer Ärztinoder einem Arzt festgestellt, sofern die Schwangerschaft infolge einer Sexualstraftat entstanden ist. Dafür ist keine vorherige Anzeige der Straftat erforderlich. Die Ärztin oder der Arzt, die/der die Indikation stellt, darf den Eingriff jedoch nicht selbst vornehmen.
Die gesetzliche Frist für einen Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation beträgt 12 Wochen nach der Empfängnis. Eine Beratungspflicht besteht in diesem Fall nicht. Unser Beratungsangebot steht Ihnen jedoch offen, da Unterstützung bei der Bewältigung des Erlebten hilfreich sein kann.
Für Mädchen, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres schwanger werden, liegt stets eine kriminologische Indikation vor. Auch in diesen Fällen besteht keine gesetzliche Beratungspflicht. Dennoch stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Situation mit unserem Beratungsangebot zur Seite.
Weiterführende Informationen/Links:
Broschüre „Schwanger – und jetzt ein Kind?“
Ukrainisch / українська мова >
Broschüre „Informationen zum Schwangerschaftsabbruch“